KRITIK: Beispiele


KRITIK: Beispiele

Beispiel Eingliederungsvereinbarung:
Ursprünglich gedacht als ein Vertrag mit „hohen qualitativen Standards“ zwischen zwei Partnern , welcher der Überprüfbarmachung  für beide Seiten dient und welcher besonders sorgfältig vorzubereiten war, mutierte „die EGV“ alsbald zu einer „Kennzahl“, einer statistischen Größe, deren Hauptbedeutung in den jobcentern darin besteht, gut „dazustehen“ in den recht häufig und offiziell durchgeführten „Rankings“ vergleichbarer jobcenter im Lande. Und in Nürnberg selbstverständlich. 
„Wer als Kunde ihr Büro betritt“, so ein Abteilungsleiter „wird es nicht mehr verlassen, ohne dass mit ihm eine neue EGV abgeschlossen wurde, bzw. ohne dass seine bestehende verlängert wurde!“ Und dies ausdrücklich unbeachtlich der Tatsache, ob es einen Grund hierfür gibt, oder nicht. Und auch dann, wenn der Kunde erst vor wenigen Tagen bereits  einmal vorsprach und hier bereits in gleicher Weise „verarztet“ wurde …!
Detail am Rande: das ergibt jedes Mal sechs Seiten Papierausdruck. Umweltschutz? Nein Danke …

Beispiel „Maßnahmen“:
Maßnahmen werden vom „Einkaufzentrum“ des jobcenters ausgewählt und bestellt. Tatsächliche Bedürfnisse aus der Praxis fließen in den seltensten Fällen ein.
IST eine Maßnahme einmal eingekauft MUSS sie auch möglichst vollständig besetzt werden: derweil sie ja in jedem Falle dasselbe kostet! Hier werden oftmals „de facto Wettbewerbe“ zwischen den Abteilungen eines jobcenters „losgetreten“ – welche steht am Ende „gut da“, welche nicht?!
Die Kundin. Der Kunde. – Diese sollen, nein müssen das Kriterium sein! Was ist hier sinnvoll um vorwärts zu kommen, um Entwicklung zu ermöglichen?
Danach: wird nicht mehr gefragt.

Beispiel „Bewerbungen pro Monat“:
Bewerbungsanstrengungen werden mit einem bescheidenen Satz extra finanziert. Der verwaltungstechnische Aufwand ist nicht unerheblich.
Manche Kunden scheinen aktuell  (noch) nicht in der Lage, auf dem realen Arbeitsmarkt „Fuß zu fassen“. Bei anderen hat man die Vermutung, dass innere Widerstände vorliegen.  Die es zunächst zu erforschen gälte. Bei wieder anderen liegt es auf der Hand, dass schriftliche Bewerbungen nicht wirklich das Mittel der Wahl sein können.
Und dennoch findet sich in sehr vielen EGV die Vereinbarung: „Herr XY legt pro Monat den Nachweis über 5 / 10 / … Bewerbungsbemühungen vor.“
Warum? Ich weiß es nicht. Ich nehme an, damit „irgendwie was gemacht ist“. Weil niemandem etwas sinnvolles einfällt (bzw. unter den heutigen Bedingungen: gar nicht mehr einfallen kann).
Evtl. auch weil der entsprechende Etat im Vorjahr nicht genügend ausgeschöpft wurde. Das gibt es auch in anderen Bereichen. Und öfter als man denkt. Und dies wird auch allgemein als „peinlich“ empfunden, wenn es passiert. 

Beispiel Sanktionen:
Hierzu gäbe es natürlich vieles zu sagen. Auch in Hinsicht darauf, ob es (spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010, Randziffern 133, ff.) nicht als Verfassungswidrigkeit angesehen werden muß, wenn das Existenzminimum durch Sanktionen unterschritten wird.
Ich möchte hier aber etwas simpleres, konkreteres anführen. Im Buch „Ein praxisorientierten Leitfaden zur Beratung im SGB II“ der BA, von 2007 heißt es noch sehr richtig auf Seite 221: „Erfolg bedeutet nicht den Eintritt möglichst vieler Sanktionen, sondern deren Vermeidung durch ein professionelles Profiling und gemeinsame Absprachen.“
Und nun zitiere ich aus einem mir persönlich vorliegendem E-Mail, welches von einer mir bekannten zeitweise Stellvertretenden Abteilungsleiterin an das „liebe Team“ versandt wurde. Datum ist der 09. September 2011. (Buchstabengetreues Zitat.)
„2) Es ist auffällig geworden, dass unsrer Abteilung wenige Sanktionen veranlasst und somit unsere Sanktionsquote stark abgesagt ist.“
Der zweite „dicke“ Rechtschreibfehler hier ist derart massiv … zur Sicherheit: die Dame meint: „abgesackt“.
Was mag als nächster Satz formuliert werden? Ein Lob? Wäre ja durchaus angebracht in Anbetracht der Maximen des Leitfadens …
Doch nein. Es heißt statt dessen:
„An dieser Stelle nochmals der Aufruf strikt zu sanktionieren. Es ist mir durchaus bewußt, dass es durch das neue Procedere Unsicherheiten gibt, aber wendet Euch bei Fragen …“
Die Sanktionsquote. Die ist der Grund für den „Aufruf“. Hier stehen mehrere Dinge auf dem Kopf. Traurig. Wirklich. Ich mochte die mal. 

Update 13.05.2014 - 
Hier das Original - Mail (wenn auch mit geschwärzten Namen)

(vergrößern durch Klick):


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UPDATE 07.10.2014: 

Nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, das Originaldokument für einige Zeit wieder zu entfernen.

Dafür gibt es mehrere, voneinander grundsätzlich unterschiedliche Gründe.
Es kann aber nach Terminvereinbarung jederzeit weiterhin gern bei mir persönlich eingesehen werden. Ich bitte um Verständnis.

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Zusatz:
Stellungnahme des DGB vom 13.09.2013 zu den Sanktionen:http://www.dgb.de/themen/++co++8a4a1f26-1a23-11e3-b941-00188b4dc422




Beispiel Bettlägerigkeitsbescheinigungen:
(Dank für den Tipp an Piedro!)
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/50sw/10service/15rundschreiben/87.pdf
Punkt 2.03

In der Vergangenheit hatten sich Beschwerden von Ärzten gehäuft, die darauf hingewiesen hatten, dass die Agenturen für Arbeit bei Arbeitslosen, die im Rahmen von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Recht der Arbeitsförderung an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen müssen, sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen vom behandelnden Arzt forderten, wenn der Arbeitslose krankheitsbedingt an einer solchen Fortbildungsmaßnahme nicht teilnehmen
kann.
Mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sowie der Regionaldirektion Baden- Württemberg konnte geklärt werden, dass eine über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinausgehende Bettlägerigkeitsbescheinigung gesetzlich nicht vorgesehen ist und für die Belange der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Arbeitsförderung nach SGB
III auch nicht erforderlich ist. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
geht davon aus, dass sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen zukünftig
von den Agenturen für Arbeit nicht mehr verlangt werden.

Gefunden bei: elo-forum.info



Diverses: 

Es bliebe noch mancherlei zu sagen. Etwa über das Gefühl, sich in einem Kriminalfilm zu befinden. Stichworte hier: „Private Arbeitsvermittler – Subunternehmer – Vermittlungsgutschein“.
Im klassischen Sinne materiell beweisbar … ist hier wohl wenig oder nichts.  
Ich will es aber einmal so sagen. Wenn vor mir genau ein Knopf und genau eine Glühbirne aufgestellt ist. Und ich drücke den Knopf. Und dann leuchtet die Lampe. – Dann ziehe ich meine Schlüsse, was Ursache und Wirkung betrifft …!
Hier könnte ich aber ggf. leider bestimmte Dinge wohl lediglich und nur durch Erklärungen an Eides Statt bekräftigen.

Es bliebe auch das eine oder andere über mein persönliches Schicksal zu sagen.
Gut drei Jahre hatte ich vor 2005 schon Tätigkeiten, die dem Fallmanagement ähnlich sind, im Sozialamt ausgeübt. Weitere Beratungserfahrungen lagen ebenfalls vor.
Vom 01.01.2005 bis Frühjahr 2010 arbeitete ich im jobcenter, hielt derweil auch selbst eine Fortbildung in der Führungsakademie der BA ab, eine weitere überregionale Fortbildung für jobcenter – Mitarbeiter_innen und zwei Gastvorlesungen an der örtlichen Fachhochschule. Und, wie erwähnt, wir starteten die besagte Petition zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
2010 erkrankte ich an Krebs. 16 Monate war ich außer Gefecht. Eine sehr schlimme Zeit und teils auch eine sehr schmerzhafte Zeit. 
Vorerst wieder ohne Befund und arbeitsähig, versuchte ich nach 16 Monaten dann den Wiedereinstieg. Fachbereichsleitung und Geschäftsführung hatten unterdessen gewechselt. Vom ersten Tag an signalisierte man mir, dass man mich für die Arbeit nicht mehr für geeignet hielte. Ich hätte anderes gebraucht. Eine emotionale Eiseskälte herrschte. Ein knappes halbes Jahr versuchte ich zu kämpfen, versuchte Stand zu halten.   … 
Gleichwohl. Ich hoffe auf eine höhere Gerechtigkeit. 


*** 
Medienberichte:
a) Leben auf Lau (TV, ZDF)
"Die Wahrheit über Hartz-IV-Empfänger.
Was gibt es schöneres als eine soziale Hängematte? Man lässt die Seele baumeln, schläft lange und macht einen großen Bogen um alles, was nach Arbeit riecht – die Staatsknete kommt ja in schöner Regelmäßigkeit. So stellen sich Kritiker von Hartz IV-Empfängern deren Leben vor. Betroffene und Sozialverbände sehen darin eine völlig verzerrte Wahrnehmung. Doch wie ist er denn nun wirklich, der Hartz IV-Empfänger? Darüber diskutieren der Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Ulrich Schneider und die Hartz IV-Kritikerin Rita Knobel-Ulrich."

Mein Leserbrief an alle Beteiligten hierzu:

" #ZDF #Hahne #ALGII #jobcenter 

Zur Sendung: Leben auf Lau (TV, ZDF)
Guten Tag.
... interessant, ja. Absolut unsäglich aber: Frau Rita Knobel-Ulrich. Keine Fakten, nur empörte Einzelfall -Schilderungen, Stammtisch -Niveau. Da wird dann auch schon mal Arbeitsamt, jobcenter, ARGE begrifflich durcheinander geworfen, junge Menschen ohne Qualifikation sollen gefälligst zwangsweise in Jobs gesteckt werden, bei denen sie auch am WE und ab 4 Uhr früh raus müssen. Bravo, bravo ... Man könnte ja aber auch mal fragen und herausfinden, WARUM denn eigentlich die keinerlei Abschluss haben und an DIESEM Punkt ansetzen und fördern ...! Doch dies - leider -nur ein Beispiel von etlichen.
Von den Zahlen auf dem Arbeitsmarkt (offene Stellen - verfügbare Menschen) und der realen Zusammensetzung der ALG II - Bezieher_innen (Kundengruppen) scheint sie keinerlei Ahnung zu haben (oder WILL dies nicht wissen). Letzteres gilt m.E. leider auch für Herrn Hahne. Selbst beim zustimmenden zitieren schlimmer, falscher Parolen zeigt er ein lachendes Gesicht. GRUSELIG! Aber nicht angenehm - gruselig.
Als Vertreter eines BGE und kritischer Betrachter diverser jobcenter Maßnahmen kann ich auch Herrn Ulrich Schneider natürlich nicht in allen Punkten und hundertprozentig zustimmen. Grundsätzlich und insbesondere auf der Folie der anderen Akteure kann ich da aber nur spaßhaft - salopp ausrufen:
"ULRICH! ICH WILL EIN KIND VON DIR!!"
:-)
Er hat sich nicht unterkriegen lassen und sehr viel mit kontrollierbaren Zahlen und Fakten gearbeitet. Typisches Zitat: "Na ja. Dazu täten ein paar Fakten aber auch mal ganz gut!"
Hier noch meine Unterseiten, mit denen Herr Hahne und ganz insbesondere Frau Rita Knobel-Ulrich ihr Faktenwissen und ihren Horizont erweitern könnten. Wenn Sie denn woll(t)en.
http://tombbloggt.blogspot.de/p/zahlen.html
http://tombbloggt.blogspot.de/p/alg-ii-kundengruppen.html
MfG
Burkhard Tomm-Bub, M.A.
- Ex - Fallmanager -"


Ergänzende Links von Kommentator_innen (Danke!):

(Hierzu allerdings bitte auch meine disclaimer beachten.)

Zum Thema "jede zumutbare Arbeit" / "1,-Euro - Jobs" -Rüge der United Nations (UN):


http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/KurzINFO_Juli_2011_Nr%207%20AUSZ%C3%9CGE.pdf


58 Kommentare:

  1. Beispiel:

    Aufhebungs- und Erstattungsbescheide

    Sehr geehrter.....,

    gegen den o.g. Bescheid erhebe ich insofern Widerspruch, als das es auf Seite 2 heißt,
    „Nach § 43 SGB II können Geldleistungen…, wenn es um Ansprüche auf Erstattung oder Schadenersatz handelt, die durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst wurden.“
    Diese Unterstellung ist sachlich FALSCH, denn bereits zu Ihrer Anhörung in diesem Zusammenhang, habe ich mich auf den Vertrauensschutz berufen, der besagt, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen. Meine Angaben waren zudem stets richtig und vollständig!
    Demnach ist dieser § 43 in meinem Fall nicht anwendbar, da die Voraussetzungen nachweislich keinen Bestand haben!
    Da die obige Begründung nicht den Tatsachen entspricht und somit diskriminierend und verleumderisch sind, erwarte ich innerhalb der nächsten 14 Tage eine formelle Entschuldigung.
    Für den Fall, dass Sie dem nicht nachkommen sollten, behalte ich mir das Recht vor, sowohl eine Verleumdungsklage, als auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen.
    Ein solches Schreiben an einen „Kunden“ hätte in der Privatwirtschaft schon für eine Abmahnung gereicht.
    Sobald von Ihrer Seite irgendwelche Aufrechnungen möglich sind, werden diese SOFORT durchgeführt, andererseits aber Forderungen von mir, wie z.B. für ein angemessenes Warmwassergeld nicht nachgekommen, so dass Klagen vor dem Sozialgericht notwendig werden, ich jahrelang auf Erstattungen warten muss
    und mich somit ständig auch in einer von Ihnen verursachten Unterdeckung befinde.

    Damit wird auch der Wirtschaftlichkeit im Sinne der Bundeshaushaltsordnung nicht entsprochen und der Steuerzahler (wie ich) unnötig belastet.


    Antwort des Jobcenter
    sehr geehrter Herr ...,

    ich habe als zuständiger Teamleiter lhren Widerspruch erhalten und werde diesen heute an die zuständige Bechtsstelle zur weiteren Prüfung abgeben.
    Bis zur endgültigen Klärung werde ich die Aufrechnung nach § 43 SGB ll stoppen und lhnen die bereits einbehaltenen
    13,20 Euro für den Monat Juli 2013 heute übenrweisen.
    Da ein Textteil im besagten Bescheid bei lhnen zu "lrritationen" geführt hat, bestätige ich lhnen hiermit, dass Sie
    alle Angaben dahingehend stets richtig und vollständig getätigt haben.
    Betrachten Sie dies in diesem Punkt als Entschuldigung.


    Tanguero

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  2. TEIL 1
    Ich möchte mal etwas zur "Eingliederungsvereinbarung" schreiben. Wenn mann das Jobcenter betreten hat, läuft eigentlich alles nur noch darauf hinaus, dieses Schund-dokument und Knebelvertrag zu unterschreiben. Bereits hier kommt es zu Strafrechtsbrüchen: Die EGV ist definitiv ein Vertrag, es erfüllt schon den straftatbestand des Betruges wenn einen gar nicht erklärt wird, das die EGV ein Vertrag ist. Entweder die Fallmanager wissen es selber nicht oder sie verschweigen es. Man würde hier vor Gericht recht bekommen, wenn man im nachhinein erfahren hat, das man mithilfe des Betruges zur Unterschrift des Vertrages gezwungen/genötigt wurde, bzw getäuscht wurde unter angaben falscher Tatsachen diesen Vertrag zu unterzeichnen. Ein unterschriebener Vertrag der unter Nötigung, Zwang und nachweislichem Betruges zustande kam......ist nichtig.
    Einen Vertrag insgesamt allerdings, muss man nicht unterzeichnen (siehe: Vertragsrecht: Bürgerliches Gesetzbuch), das wurde ja nun sogar von der BA nachgebessert und die wenigsten wissen das allerdings: Es gibt keine Sanktionen für die Nichtunterzeichnung der EGV mehr (Urteil: Landessozialgericht Baden Würtemberg, Aktenzeichen L 3 AS 332/10 vom 13.04.2011, auch die BA hat das am 20.12.2008 klargestellt, das eine weigerung, eine EGV zu unterzeichnen nicht mehr sanktioniert werden darf).

    ZITAT:"Und dies ausdrücklich unbeachtlich der Tatsache, ob es einen Grund hierfür gibt, oder nicht.".....das dürfte inzwischen auch nicht mehr stimmen. Bei einer "weigerung" die EGV nicht zu unterzeichen, bekommt man dann spätestens den Verwakltungsakt (Entmündigungs straftatbestand), wenn ich mich allerdings nicht weigere, sondern wichtige Gründe angebe.(hier dazu nachfolgend ein Urteil in dem es allerdings um die unterzeichnung der EGV "unter Vorbehalt" geht, Tenor des Urteils u.a.:"ein Verwaltungsakt darf erst erlassen werden, wenn eine Eingliederungsvereinbarung GRUNDLOS abgelehnt wird") Bundessozialgericht: B 14 AS 195/11 R vom 14.02.2013.
    Nun stellt sich sowieso die Frage, WAS sind denn eigentlich wichtige Gründe und wer bestimmt, welche wichtige Gründe sind, und welche nicht?

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  3. TEIL 2
    ...In diesem Falle, würde ich als wichtige Gründe anführen, das die EGV ein Vertrag ist, mit Blick auf das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem klar reregelt ist, das es eine gesetzlich garantierte Freiheit gibt, einen Vertrag zu oder nicht zu unterschreiben. Das ein Zwang zur EGV ein Straftatbestand darstellt: Nötigung, Betrug, Täuschung (Gesetze dazu findet man im Net), das der Verwaltungsakt ebenso denselben Straftatbestand enthält, inklusive Entmündigung usw. (Man muß sich nur erkundigen und mal Grundgesetz und Straftatgesetze lesen)
    Zur EGV-Einführung Bügerrecht, hier:
    www.youtube.com/watch?v=vNRUspUh8qQ
    www.youtube.com/watch?v=dGbRIxS-WHY
    Desweiteren, und das ist auch keine weigerung, kann man nach vorlegen der Straftatbestände, mit dem hinweis, das man den Fallmanager daraufhin bei zuwiderhandlungen bei der Polizei anzeigen könnte oder wird (kann man tatsächlich!), vorschlagen eine eigene EGV zu entwerfen. Dazu Zeit erbitten. Als Vorlage kann hier der EGV Vorschlag von Ralph Boes dienen, der auch das Grundgesetz achtet. So kommt es dann zu Vertrags Verhandelungen, ohne eine Weigerung, mit angabe von Gründen (was Wichtige Gründe sind, weiß ein Fallmanager sicherlich nicht, eventuell kannst Du Burkhard dazu etwas schreiben, gibt es Vorlagen und klare Gesetzestexte dazu, was "wichtige Gründe" sind????? Gibt es sowas im Jobcenter???)

    Zu Sanktionen:eine Sanktion ist eine Strafe, schauen wir mal nach was dazu bei Wikipedia steht: "Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten“.....eine Strafe, wird also definitiv als SANKTION bezeichnet!....die eigentlich NUR RICHTER aussprechen dürfen!: „Strafe darf nur durch ein zuständiges Gericht, verfassungsrechtlich gesprochen: durch den gesetzlichen Richter, verhängt werden. Die Strafgerichtsbarkeit ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.“(Wikipedia). Ein Jobcenter darf also gar nicht strafen (!!), aber -und da scheint die Erklärung dieser unsinnigen Eingliederungsvereinbarung zu kommen (ein Scheinname für ein Scheindokument??)- eine Strafe kann VETRAGLICH VEREINBART werden:“ Allerdings können Strafen vertraglich vereinbart werden, entsprechende Strafen stellen dann vertragliche Ansprüche dar. Im bürgerlichen Recht ist die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe genannt) bekannt.“ (Wikipedia)......... eine Stafe unterschreibt man also selber, oder auch nicht, es gibt keine aufgezwungene strafen (Verwaltungsakt) und strafen dürfen nur Richter.
    Hier sich schon der Verfassungsbrüche bzw Grundgesetz und Rechtsbrüche bewusst werden..

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  4. Guten Tag Andi,
    sicher, eine Strafe ist immer eine Sanktion, eine Sanktion allerdings nicht immer eine Strafe. Wie dem auch sei.
    Ich bin kein Jurist. Menschen die zu mir kamen, hatten in der Regel das Interesse, alsbald ihr Geld zu bekommen, bzw. dieses möglichst reibungslos weiterhin zu bekommen. Mein Interesse war es, den Menschen, falls sie es jetzt oder später wünschen, Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Und ihnen die Spielregeln, denen wir BEIDE unterliegen vordem nach bestem Wissen zu erklären.
    Die EGV bestand aus 2 1/2 Seiten, davon fast alles vorgegeben. Bei ganz neuen und bei sehr alten Fällen war der wirklich individuelle Teil zumeist recht kurz und recht standardisiert. Das hat IMHO auch das jobcenter nicht weiters interessiert - Hauptsache war da, dass die EGV verbucht und aktiv ist. Stichwort: Statistik!
    Bei den sonstigen Fällen habe ich mich an das Ur - FM - Konzept gehalten: gemeinsame Besprechung und Erarbeitung. Wenn man das so macht - unterschreiben beide Seiten freiwillig. Und so soll es ja eigentlich auch sein.
    Wer die EGV vor dem Unterschreiben mitnehmen wollte und in ein paar Tagen wiederkommen - konnte das natürlich gerne tun. War aber sehr selten.
    Strittige Fälle kann ich an einer Hand abzählen, denke ich.
    Von daher kann ich zu den ganzen Ausführungen nicht wirklich viel sagen. Dass das Ganze eben KEIN "Vertrag unter gleichberechtigten Partnern"war, wie es zum Teil suggeriert wurde - war mir schon klar.
    Das habe ich den Kunden aber auch so gesagt.
    Vielleicht liegt es daran, dass ich zwischendurch 16 Monate raus war, wg. meiner Krankheit ... - aber ich wüßte nicht, dass ich je davon gehört hätte, dass eine Nichtunterzeichnung sanktioniert werden kann. Wenn jemand nicht unterschreiben will - bekommt er dasselbe (was aber offiziell auch möglichst sinnvoll und hilfreich sein SOLL) halt als Verwaltungsakt zugesandt / ausgehändigt.
    Wenn er DANN allerdings ohne "wichtigen Grund" gegen seinen Teil der Pflichten verstößt - ist das natürlich etwas anderes. Dann mußte ggf. sanktioniert werden.
    Aber wie gesagt - Sanktionieren finde ich aus mehr als einem Grund "daneben".
    MfG
    BTB

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    1. Ups, kleiner Fehler beim Datum, das Urteil war 2011, muss also heißen:
      Bundessozialgericht: B 14 AS 195/11 R vom 14.02.2011, im TEIL 1.

      ...Nunja, definitiv gibt es massig Berichte, wo noch vor
      2011 auch danach noch, diversen Leuten mitgeteilt wurde das, wenn derjenige nicht unterschreibt, eine Sanktion folgt...

      ...Jetzt stellt sich aber die Frage, WAS ist ein wichtiger Grund? Gibt es dazu ein Gesetz oder Texte, oder Anweisungen?
      Oder wer entscheidet, was wichtige Gründe denn nun sind?
      Wenn nicht, ist das ja auslegungssache, man ist dann den Launen des Fallmanagers ausgeliefert, er hat ja dann seinen persönlichen Ermessens-spielraum (was es ja eigentlich nicht geben dürfte, Niemand hat das recht über jemand anderen zu entscheiden).
      Bitte nicht als persönlichen Angriff verstehen, wenn mans so nimmt, werden beide Parteien -vor und hinter dem Schreibtisch- gegeneinander ausgespielt.

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  5. Guten Tag Andi,
    ja, das kommt hin. Wg. Krebs raus war ich Anfang 2010 bis Sommer Herbst 2011. Da habe ich das mit den "Sanktionen bei Nichtunterzeichnung" evtl. nicht so mitbekommen. Hielte und halte ich für völlig unlogisch. Unter Anderem.
    Selbstverständlich bin auch ich gegen Willkür.
    Aber der "wichtige Grund" war immer der letzte und einer der ganz wenigen Joker, die qualifizierte und wohlmeinende Fallmanager ziehen konnten. Und das auch oft getan haben und tun. Wenn da etwas auch nur halbwegs nachvollziehbares vorgetragen wurde, konnten wir das verwenden und eintragen, um Sanktionen zu vermeiden.
    Und insofern gab es da schon Ermessensspielraum. Das wird auch bei der Arbeit mit Menschen nie ganz ohne gehen.
    Und dies halte ich grundsätzlich auch für richtig. Sonst könnte man ja auch Automaten aufstellen.
    ALLERDINGS: muß es natürlich ein gutes, effektives und unabhängiges Beschwerdemanagement geben, für die Kund_innen. Selbst das gibt es in Ansätzen.
    Widerspruchsmöglichkeiten, etc. müssen gegeben, einfach und bekannt gemacht werden.
    Darum habe ich mich stets bemüht. Das ist eigentlich auch die Pflicht eines jeden Mitarbeiters.
    Beispielsauflistungen zum Thema gibt es ... bin jetzt etwas in Eile.
    Später mehr!
    MfG
    BTB

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  6. ... zum "wichtigen Grund" hier einige Fundstellen:
    I)
    ... zum "wichtigen Grund" hier einige Fundstellen:
    "http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-31b-SGB-II-Sanktionen.pdf
    2.5 Beurteilung eines wichtigen Grundes
    (1) Wichtig sind alle Gründe, die für die leistungsberechtigte Person unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung des individuellen Grundes der leistungsberechtigten Person im Verhältnis zu den Interessen der Allgemeinheit, die die Leistungen an ihn und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aus Steuermitteln erbringt, besonderes Gewicht haben. Ein wichtiger Grund kann im Regelfall nur anerkannt werden, wenn die leistungs-berechtigte Person erfolglos einen zumutbaren Versuch unternom-men hat, den Grund zu beseitigen, zu vermeiden oder ein solcher Versuch erfolglos geblieben wäre.
    Vor dem Hintergrund des Grundprinzips des Forderns, das in § 2 verankert ist, ist neben den strengen Zumutbarkeitsregelungen (vgl. Kapitel 2.2. Absatz 1) auch bei der Prüfung des wichtigen Grundes ein strenger Maßstab anzulegen. Die Anerkennung eines objektiv wichtigen Grundes setzt eine der leistungsberechtigten Person nicht zumutbare Konsequenz bei Einhaltung der auferlegten Pflicht voraus.
    Irrt sich die leistungsberechtigte Person bei der Beurteilung des wichtigen Grundes, verhindert dies nicht den Eintritt einer Sanktion.
    (2) Grundsätzlich hat das Jobcenter im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes alle Umstände, die für den Eintritt einer Minde-rung maßgeblich sind, von Amts wegen zu ermitteln (vgl. § 20 Abs. 1 SGB X). Die Regelung des § 31 Absatz 1 Satz 2 trifft jedoch eine Aussage dazu, zu wessen Lasten es geht, wenn einzelne Tatsachen nicht nachgewiesen werden können. Kann bei einer Pflichtverletzung das Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht nachgewiesen werden, geht dies zu Lasten der leistungsberechtigten Person. Dabei trifft die Leistungsberechtigten die Verpflichtung, insbesondere Umstände, die sich aus ihrer Sphäre oder aus ihrem Verantwor-tungsbereich ergeben (z. B. behauptete Glaubens- und Gewissens-gründe oder religiös-weltanschauliche Bindungen), darzulegen und nachzuweisen. Die Vorschrift geht davon aus, dass es berechtigt ist, den Leistungsberechtigten insoweit eine Nachweispflicht aufzuerlegen, als sie sich auf Tatbestände aus ihrem persönlichen Bereich berufen, die die Leistungsberechtigten leichter nachweisen können als das Jobcenter. Gleiches gilt, wenn die Leistungsberechtigten nachträglich Gründe geltend machen, für deren Aufklärung seitens des Jobcenters mangels entsprechender zeitnaher Angaben zunächst kein Anlass bestand.
    (3) Im Falle des Aufenthalts in einem Frauenhaus kann im Einzelfall ein wichtiger Grund für das Verhalten vorliegen. Dabei sind die konkreten Umstände des Einzelfalls, insbesondere die seelische Verfassung zu berücksichtigen. Des Weiteren darf die Zielsetzung der Hilfe im Frauenhaus - insbesondere Gewährung von Schutz und Zuflucht vor dem gewalttätigen Ehemann - durch das Tätigwerden des zuständigen Jobcenters nicht gefährdet werden.
    ...

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  7. ... zum "wichtigen Grund" weitere Fundstellen:
    II)
    "Hier heißt es richtig:
    http://www.hartz-4-empfaenger.de/sanktionen
    "Was ist ein "wichtiger Grund"?
    Sanktionen treten nicht ein, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund haben. Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn die Abwägung Ihrer individuellen Interessen mit den Interessen der Allgemeinheit besonderes Gewicht zu Ihren Gunsten hat. Aufgrund der klaren Bestimmungen zur Zumutbarkeit können wichtige Gründe zur Ablehnung einer Erwerbstätigkeit nur in Ausnahmefällen anerkannt werden. Für die Aufgabe oder Ablehnung einer Arbeit liegt ein wichtiger Grund zum Beispiel dann vor, wenn die Ausübung einer Arbeit die Erziehung eines unter dreijährigen Kindes gefährden würde, die Pflege eines Angehörigen nicht mit der Ausübung einer Arbeit vereinbar ist und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder Sie zu bestimmten Arbeiten körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage sind.
    Keinen wichtigen Grund haben Sie zum Beispiel dann, wenn die Entfernung zur neuen Arbeitsstelle mit einem höheren Zeitaufwand verbunden ist, eine Beschäftigung zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen angeboten wird oder die Tätigkeit nicht Ihrer bisherigen Qualifikation entspricht."

    MfG BTB

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    1. Zum "wichtigen Grund" ein Redebeitrag:
      http://www.youtube.com/watch?v=I1f010CMwjY

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    2. Gute Tag "Jobcenter Aktivistin 8. September 2013 12:44".
      Eijei. Also mal vorab: eine saubere, ethische und vernünftige, sowie absolut finanzierbare Lösung wie ein BGE würde dieses ganze "Gezackere" um Gründe und "wichtige Gründe" abschaffen und unnötig machen!
      Ich hoffe dass (letztlich konstruktive) Kritik erlaubt ist.
      PR -mäßig wurde hier äußerst viel falsch gemacht. Am Anfang unverständliche, nicht nachvollziehbare Äußerungen über einen "hungernden Nazi" (??). Müsste man erläutern oder raus schneiden. Akustisch nicht immer alles zu verstehen. Kein Transkript unter dem yt - Clip. Inhaltlich teils mit überzogenen Begriffen versehen (faschistisch, z.B.). Das mag man als extremeR KritikerIn so sehen -in einen öffentlichen Vortrag gehört es schon aus taktischen Gründen nicht hinein.
      Im Hintergrund zwei Männer, beide rauchen, einer davon mit verdi - Shirt, der seine Kippe dann auch noch bemerkbar mitten auf die Strasse wirft.
      Mich würde der eigentliche Inhalt des Vortrages wirklich interessieren! Und, wie gesagt, ich würde ihn auch unbedingt unter den Clip posten.
      Nichts für ungut.
      MfG
      BTB

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  8. Es ist jedem angeraten, Vorsprachen und Meldetermine beim JC nur mit einem, möglichst kudigen, Beistand wahr zu nehmen.

    Das Beispiel, daß Leistungsberechtigte durch Desinformation und Drohung veranlaßt werden, eine EGV zu unterzeichnen, ist millionenfach belegbar. Das widersprecht den Vorgaben des Gesetzgebers. Eine EGV ist ein Vertrag, und in unserer Republik herrscht Vertragsfreiheit. Daß Teamleiter und "Geschäfts"führung einer Sozialbehörde hier die "Kunden" zum Unterzeichnen von Verträgen nötigen, ist um so skandalöser, als daß sie strafrechtlich nicht für diese Nötigung belangt werden können.

    Immerhin hat die Rechtsprechung festgelegt, daß eine EGV nur dann als Verwaltungsakt erlasssen werden darf, wenn vorherige Verhandlungen gescheitert sind. (B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013) Unnötig zu sagen, daß trotzdem immer wieder EGV-VA auf den Weg gebracht werden, ohne dem Leistungsberechtigten überhaupt die Gelegenheit zu geben, seine eigenen Vorstellungen einzubringen.

    Auch sehr beliegt: Eine EGV-VA zu erlassen, um den "Kunden"bedarf für eingekaufte Maßnahmen decken zu können, obwohl eine bestehende EGV noch in Kraft ist. Auch das wurde als widerrechtlich erkannt: AS 1847/ 13 ER Mannheim

    Und die mieseste Nummer: Man bekommt zum Verrecken einfach keinen Termin beim SB, um einen Sachverhalt zu klären. Auch das ist widerrechtlich, da die Behörde zur Beratung verplichtet ist: S 35 AS 732/10 Duisburg

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  9. Hier die aktuelle Veröffentlichung eines Anwalts, dessen Mandant die ganze Härte und Absurdität des Hartz-Systems zu spüren bekommt:

    Seit ca. 2 Jahren erlebe ich hierdurch eine einzigartige Willkür mit, ein kollusives Zusammenwirken der befassten Stellen sowie ein systematisches Beschneiden von Rechten meines Mandanten, das aktuell schließlich in einer Hetzjagd gegen meinen Mandanten gipfelt.

    Noch nicht in einem einzigen Fall jemals gab es – von diesem einen zuständigen Sozialrichter maßgeblich beeinflusst – in den letzten fast 2 Jahren auch nur eine teilweise positive Sachentscheidung, was angesichts des diesseits substantiierten Vortrags einzigartig sein dürfte.

    Mein Mandant wird als Querulant abgestempelt, obwohl er sich nur wehrt, also seine grundlegendsten Existenzrechte geltend macht - leider bisher ohne Erfolg: Seine Bewerbungskosten werden nicht erstattet, ständige Sanktionsversuche des Jobcenters erfolgen, die Kosten der Unterkunft werden – trotz vorher vom Jobcenter anerkannter Angemessenheit - einfach gekürzt, was der befasste Sozialrichter alles mitmacht. Durch seine Gegenwehr ist mein Mandant den öffentlichen Stellen zuwider/lästig geworden und soll nunmehr endlich ausgebremst, „mundtot“ gemacht werden.

    Das sollte durch Provokationen des Sachbearbeiters anlässlich eines sogenannten Meldetermins beim Jobcenter geschehen, als man dort im März dieses Jahres meinen „ausgehungerten“ und in die Enge getriebenen Mandanten so lange und soweit reizte, dass er sich zu unvorteilhaften, aber harmlosen Äußerungen hinreißen ließ, die vom Jobcenter nachträglich jedoch zu einer „Bedrohung“ hochstilisiert wurden und mein Mandant dementsprechend als „gemeingefährlich“ dargestellt wurde. Jetzt ging seitens des Jobcenters alles sehr schnell: Der Landrat sprach ein Hausverbot gegen meinen Mandanten aus, erstattete Strafanzeige wegen „Bedrohung“ und wollte bzw. will meinen Mandanten zwangspsychiatrisch unterbringen lassen.

    Hierzu erschien direkt am nächsten Tag eine Behördeneskorte mit Amtsarzt und Polizei vor der Wohnung meines Mandanten, um ihn herauszulocken und zu provozieren – was „leider“ misslang. Aber das Strafverfahren läuft, die auch willfährige Strafjustiz vor Ort hat sich vorverurteilend überhaupt zur Durchführung einer Hauptverhandlung leicht „überreden“ lassen. Die wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten durchzuführende Hauptverhandlung wird deshalb sehr „zeitnah“, nämlich erst Ende des Jahres, stattfinden.

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    1. Hallo, ich kenne auch jemanden,der völlig unbedarft und etwas naiv in Psychofalle gelaufen ist. Die Frage ist, warum wollen Mitarbeiter eines JC einen Kunden für psychisch krank erklären lassen? Haben die sonst keine Mittel mehr diese Person aus dem Leistungsbezug rauszubringen oder wollen die Leute der Psychiatrie zuführen weil die Kliniken nicht voll belegt sind, oder Versuche zu machen, wie man Menschen bricht? Mein Bekannter ist heil aus der Sache rausgekommen. Er hat aber nunmehr kein Interesse mehr sich weiterzubilden oder sich in diese Gesellschaft einzubringen. Was da passiert ist für einen Normalbürger ersteinmal viel zu kompliziert und erschreckend. Deshalb bedarf es der Verbreitung und Aufklärung.

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  10. Fortsetzung

    Wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten ergehen seit einigen Wochen – so aktuell – nunmehr auch wieder Einladungen des „bedrohten“ Jobcenters an meinen Mandanten, wobei das Jobcenter – hierbei „flexibel“ wie selten – nunmehr durch irgendeinen Sachbearbeiter (Man fragt sich: Wer ist eigentlich Inhaber des Hausrechts?) hierfür extra „Ausnahmen“ vom Hausverbot macht. – Der eine staunt, der andere wundert sich.

    Meinem durch die genannten Vorfälle und durch die chronische Zermürbung des Jobcenters sowie des sich Hände reibenden Sozialrichters nachweislich psycho-somatisch krank gemachten Mandanten ist eine weitere Konfrontation mit dem Jobcenter wegen des schwebende Strafverfahrens und wegen der Gesamtumstände derzeit und solange nachvollziehbar nicht zumutbar.

    Die eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren gegen bisher drei der genannten neuen Einladungen beim Jobcenter hat der Sozialrichter „ausgesessen“, also nicht entschieden. Schließlich sind sich ja alle beteiligten öffentlichen Stellen einig, dass mein Mandant endlich zwangsweise psychiatrisch untergebracht werden soll – und das möglichst bald.

    Also lauert man meinem Mandanten weiter auf, lädt ihn immer wieder, bis er wegen verhängter Sanktionen endlich ausgehungert irgendwann schwach werden wird…Aber nein, der Kampf gegen die damit verbundene schikanöse und willkürliche Behandlung meines Mandanten geht weiter – aktuell mit allen rechtlichen Mitteln, denn einen zweiten Fall „Mollath“ wird es hier nicht geben. (Rechtsanwalt Jens Kadner, Frankfurt am Main)

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hexenjagd-ala-mollath-auf-hartz-iv-bezieher-9001556.php


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    1. Guten Tag.
      Ein offensichtlich besonders krasser Fall, den man im Auge behalten sollte.
      Ist zwar alles nicht überprüfbar, da - völlig verständlich - alle Namen abgekürzt wurden. Wirkt aber sehr authentisch auf mich.
      Insbesondere die"Provokations - Szene" zeigt mir wieder, wie wichtig es ist, auch bei nur leichten "Verstimmungen" nur in Begleitung zum Termin zu erscheinen.
      MfG
      BTB

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  11. Guten Tag Piedro,
    ja, einen Beistand mit zu nehmen, wenn man das wünscht, ist immer ein guter Rat.
    Das "... durch Desinformation und Drohung ... millionenfach belegbar" würde ich aber in dieser allgemeinen Form stark anzweifeln.
    Ich habe nie jemanden bedroht oder absichtlich falsch informiert. Diskussionen / Probleme hinsichtlich der EGV habe ich in all` den Jahren kein halbes Dutzend Mal gehabt. Wie ich hörte, war es während meiner Krebsbehandlung (16 Monate) wohl zeitweise üblich die Nichtunterzeichnung zu sanktionieren. Was ein Unsinn ist und wie ich hörte, dann auch wieder"kassiert" wurde.
    Dank für die exakten Quellenangaben!
    Zu anderen Punkten (z.B. Maßnahmen) habe ich mich ja an anderen Stellen schon zustimmend geäußert.
    MfG
    BTB

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    1. selbst bei ALG I wird einem nun schon eine EGV unter die Nase gehalten und man wird aufgefordert: unterschreiben Sie hier:

      auf Rückfrage: natürlich müssen !! Sie das unterschreiben...

      auf Bedenkzeit: wozu müssen Sie Bedenkzeit haben? Sie haben hier alle Zeit der Welt, setzen Sie sich da hin und lesen Sie sich das durch und dann unterschreiben Sie. Was soll denn das?

      ich hab natürlich nicht unterschrieben....nur ein einziges Mal, bei SB-Wechsel wurde nach der EGV gefragt..ich antwortete dann entrüstet: die? die haben Sie doch schon...
      und dann war die Sache erledigt..

      das was bei Afa und Co. läuft ist eine große Verarsche..für alle Beteiligten..

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    2. :-))

      Jetzt einfach mal salopp und spontan:
      Ich kapier`s einfach nicht, wie die Kolleg_innen das immer so vermurksen können!
      Ich unterhalte mich mit den Kunden in Ruhe, erkläre ihm verschiedenes, die wenigen individuellen Sätze formulieren wir gemeinsam. Am Schluß lese ich noch mal alles aus dem Rechner vor, ob`s ok ist. DANN speichere ich ab, drucke 2 X aus, unterschreibe beide.Der Kunde sucht sich ein Exemplar aus, liest es noch mal ausgedruckt und unterschreibt auch. Oder nimmt es in Gottes Namen erst noch mal mit. Warum denn nicht.
      MfG
      BTB

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    3. Auch ich kann die überrumpelnde Vorgehensweise der AfA nur bestätigen. Ich wurde sogar insofern belogen, als mir der von der SB zur Hilfe gerufene SB (weil ich eben nicht sofort unterschreiben und die EGV zur Prüfung mit nachhause nehmen wollte) sagte, die EGV sei doch nichts anderes als ein Protokoll, zum Beispiel wie bei einer Beratung bei der Bank.

      Meine diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerde brachte nichts ein. Beide SB hätten laut Geschäftsführung der AfA richtig gehandelt.
      Richtig im Sinne der AfA vielleicht, aber völlig gesetzeswidrig!

      Dass außerdem der Versuch der Nötigung und Drohung im Spiel war und die völlige Nichtbeachtung meiner damaligen Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung lag vor, SB wollte sie nicht annehmen), kommt noch erschwerend dazu. Aber die SBs machen ja alles richtig! haha!

      Mittlerweile habe ich durch extreme Eigenbemühungen trotz Ü50 und Schwerbehinderung wieder eine unbefristete Arbeitsstelle. Hoffen wir das Beste, und dass ich bis zu meiner Rente diese beiden "netten" SB nie wieder zu Gesicht bekomme!

      Dass Menschen in solchen Druck- und Droh-Situationen völlig austickern, kann ich absolut nachvollziehen.

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    4. Guten Tag "Anonym 27. August 2013 18:59".

      Als überrumpelnd kann man das absolut empfinden, das verstehe ich völlig.
      Um das Körnchen Wahrheit in den Äußerungen zur EGV zu benennen: tatsächlich war es im Ur-Konzept einmal ähnlich gemeint gewesen, mit der EGV ... Nur ist daraus mittlerweile eine völlig verfrühte Aktion geworden, die vor allem den Zweck hat , das jeweilige jobcenter in Nürnberg und vor anderen jobcentern "gut dastehen" zu lassen, hinsichtlich der entsprechenden Kennzahl.
      Das mit dem "austickern" - kann ich verstehen. Nur - es nutzt halt niemandem. Wirklich. Es ist auch für solche Dinge ratsam, eine zweite Person mitzunehmen.
      ...
      Dass eine AU einfach nicht angenommen wird -unfassbar. Habe ich so noch nie gehört. Geht gar nicht!
      ...
      Glückwunsch zum Arbeitsplatz und viel Erfolg!
      MfG
      BTB

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  12. Ein wichtiger Grund, der im SGB hinsichtlich des Versäumnisses eines Meldetermins festgeschrieben ist, wird von den JC systematisch demontiert. Krankschreibung wird in wachsendem Ausmaß nicht mehr als wichtiger Grund anerkannt. Man verlangt eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung. Das SGB sieht dergleichen nicht vor, die JC berufen sich auf ein Einzelfallurteil, bezogen auf einen Leistungsberechtigten, der jeden Meldetermin mit einer AU quittierte. Die Ärztekammer Baden-Würthemberg hat bereits bei der Arbeitsagentur interveniert, weil diese Vorgehensweise überhand nahm.

    Viele Ärzte weigern sich inzwischen, diesen Blödsinn auszufüllen. Richtig so! Aber dann müssen sie dem JC auch mitteilen, daß dem so ist, andernfalls lassen sie ihre Patienten im Stich.

    Abgesehen von unnötigen Kösten von ca. 5 €uro für eine Bescheinigung, zuzüglich anfälliger Fahrtkosten, wird hier schlicht das SGB mißachtet und ein Einzelfallurteil genutzt, um Erwerbslosen eine Phantasiebescheinigung abzuverlangen.

    Wozu definiert der Gesetzgeber wichtige Gründe, wenn sich die Sozialbehörden nach Belieben darüber hinwegsetzen?

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  13. Hallo.

    Ich selbst bin von derartigen Heimsuchungen auch nie betroffen gewesen, aber ich ich hatte das Land auch für etwa zwanzig Jahre verlassen, meine persönlichen Erfahrungen mit dem Jc beschränken sich auf die letzten drei Jahre. Leider kann ich meine persönlichen überwiegend positiven Erfahrungen mit meinen SB aber nicht verallgemeinern, weil ich nur zu gut weiß, daß die meisten ganz andere Erfahrungen machen.

    Ich habe nichts davon gesagt, daß Nichtunterzeichnen einer EGV sanktioniert wird, sondern das behauptet oder suggeriert wird, daß die Unterschrift erfolgen muß. In manchen JC ist das absolut üblich, in anderen nicht. Das ist ja ein Problem des Hartz-Systems: es ist nicht überall gleich, mancherorts ist es besonders schlimm, andernorts läuft es meistens rechtmäßig ab.

    Ein anderer Bereich, in dem es ähnlich läuft (Desinformation und Einschüchterung) sind die Hausbesuche durch Aussendienstmitarbeiter. Das habe ich selbst erlebt, am Tag vorher war ich noch bei meiner SB wegen der Antragstellung, da war alles klar, dann steht so ein Hansel vor der Tür, will mir den Ermittlungsauftrag nicht nennen ("nur" die Wohnsituation prüfen) und meint, wenn ich ihn nicht rein lasse, müßte mein Antrag abgelehnt werden. Burschi hat aber ganz schnell eine Lektion in Staatsbürgerkunde gekriegt. Es ging darum festzustellen, ob ich mit meinem Vermieter in einer Einstandsgemeinschaft lebe. Und das, obwohl sowohl die fachlichen Hinweise der BA eindeutig sagen, daß Hausbesuche kein geeignetes Mittel zur Feststellung einer Einstandsgemeinschaft sind, keiner der Punkte, die zu dieser Annahme "berechtigen" gegeben war und die Rechtsprechung das auch schon eindeutig geregelt hat.

    Leistungsberechtigte müssen sich einfach schlau machen und permanent beraten lassen, sonst werden sie gedingst, von vorn bis hinten und immer wieder. Nicht alle, nicht von allen SB, sowas würde ich nie behaupten, aber leider ist das bundesweite Realität. Systematische, vorsätzliche Rechtsbeugung und Rechtsbrüche, die politisch gestützt werden.

    Und das läßt sich leider auch nachweisen. Die belegten Fälle kann man einigermaßen einfach hochrechnen, und dann kommen wir auf millionenfach.

    Zu den Beiständen: in letzter Zeit häufen sich Meldungen, daß Beiständen, die sich in den JC einen "Namen" gemacht haben, nicht wegen Krawall, sondern wegen Kompetenz und Engagement, mit Hausverboten belegt werden. Außerdem werden sie in einigen JC, zb in Essen, genötigt, sich auszuweisen, obwohl das Gesetz die Anonymität des Beistands garantiert. Aber ohne den Ausweis vorzulegen kommen sie nicht am Sicherheitsdienst vorbei.

    Du kannst der Url, die hier nicht mit veröffentlich wird, ja mal folgen, schau dir die aktuellen Fälle an, die da behandelt werden. Es ist leider so, und wenn man Mißstände aufzeigen will, muß man sich einfach umschauen.

    Auf jeden Fall Respekt vor deinem Öffentlichkeitsengagement und deiner Sachlichkeit. Auch davor, daß du auf die Kommentare der Leser erwiderst. Die meisten Bürger können sich nicht mal im Ansatz vorstellen, wie die Realität im Rechtsbereich des SGB aussieht, von der üblichen Entrechtung bis hin zu provozierten Kosten, die zu tragen einfach unsinnig - und ziemlich teuer ist. Kosten, die wohl auch am liebsten den Erwerbslosen angelastet würden.

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    1. Guten Tag Piedro.
      Ja gut, ok. Ich habe das meinen Kund_innen auch immer gesagt.
      So (in etwa!) in der Richtung: "Dies ist die so genannte Eingliederungsvereinbarung. Da wo etwas besonderes, persönliches eingetragen wurde, habe ich aufgeschrieben, was wir vorhin besprochen haben: schauen Sie bitte hier ... und hier ... Alles andere ist Standard - Text, der steht immer drin. Es ist im Endeffekt nichts anderes, als das, was Sie schon bei der Antragstellung unterschrieben haben und was im gültigen Gesetzbuch steht. Sie können das aber trotzdem gern mitnehmen und wieder mitbringen. Wenn Sie gar nicht unterschreiben möchten, muß ich Ihnen das als so genannte Verwaltungsanordnung ausdrucken. Dann ist es auch ohne Ihre Unterschrift gültig. Ansonsten unterschreiben wir beide und jeder bekommt ein Exemplar. Diese EGV ist 6 Monate gültig, wenn es aber etwas Neues gibt, kommen wir auch vorher schon wieder zusammen, ändern es gemeinsam und unterschreiben neu. Ich persönlich fände es günstiger, wenn wir dies erst nach mehreren Gesprächen tun würden, so war es anfangs auch vorgesehen. Jedoch sind die Vorschriften hier im Hause zur Zeit so."

      Ich hatte so gut wie nie Probleme, die kann ich an einer Hand abzählen.
      Wie Du das nun wertest -liegt bei Dir.
      Mir erschien es als bester machbarer Kompromiß.
      Das wurde auch streng controlled, da gab es Rankings unter den jobcentern, das kam von ganz weit oben und war dann eine Frage der "Ehre".
      (Ehre steht hier in Anführungszeichen!)
      ...
      Tut mir sehr leid, wenn Links hier nicht abgebildet werden - mein Wille ist es nicht!
      Im Zweifel gern per Mail an mich senden:
      ogma1@t-online.de
      MfG
      BTB
      P.S.: Das mit der Behandlung der Beistände - ein absoluter Irrweg, IMHO!
      Das Gegenteil wäre richtig: die Helfer / Berater in die jobcenter holen. Mit Info - Ständen, möglichst mit Büro - Raum.

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    2. Wie Du selbst sagst, ein Kompromiß.
      Wie hast Du es denn mit der Rechtsfolgenbelehrung gehalten?
      Ich habe in letzter Zeit zweimal erlebt, daß angeboten wurde, diese einfach rauszulassen.
      Einmal war ich als Begleitung dabei, da hat die Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur das angeboten, nachdem wir moniert hatten, daß es ja nicht in der Hand der Erwerbslosen liegt, wie viele Stellenangebote es für den Beruf gibt, den sie lernen wollte, und da schien es nicht ratsam, eine genaue Zahl in die EGV zu schreiben, direkt neben die RFB.
      Das andere Mal hat meine Sachbearbeiterin (Jobcenter) angeboten, mir eine Einladung ohne RFB zu schicken, weil ich auf die Arbeitsvermittlung durch das JC inzwischen ganz offen verzichte, und ich hatte das unter anderem mit der dauernden Androhung von Sanktionen begründet.
      Mir scheint es ein gutes Mittel des verdeckten individuellen Sanktionsstreiks, für Beschäftigte, die nicht gleich in den offenen Sanktionsstreik treten wollen.
      Wie siehst Du das?

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    3. Guten Tag "Jobcenter Aktivistin 8. September 2013 12:55".
      Puh, gute Frage! Dank für die interessanten Beispiele.
      Jeder Bescheid und jede EGV ist natürlich ohne RFB wesentlich angreifbarer durch Kund_innen. Und falls es später zu Eskalationen kommt, wird sich der / die Zuständige zumindest "dumm angucken lassen" müssen. Das wurde uns von oben immer als korrektes und vorgeschriebenes Verhalten eingetrichtert, die RFB nie zu vergessen. Es diene ja auch den Kund_innen, damit sie ihre Pflichten, aber auch Rechte gut kennen.
      Zudem wirft der Drucker die RFB ja automatisch mit aus. "Vergessen" wäre da nur im Ausnahmefall mal glaubwürdig.
      Im ersten Falle hätte man das ja auch anders lösen können,z.B. "Herr / Frau XY wird bis zum YZ`ten nach Kräften Stellenangebote für diesen Beruf sichten und beim Folgetermin über ihre / seine Ergebnisse informieren", z.B.
      Möglich auch, dass die Sachbearbeiterin einfach Vertrauen hatte, es ihr um die Sache ging.
      Aus der Ferne schwer zu beurteilen.
      Den zweiten (eigenen) Fall verstehe ich nicht wirklich. Man kann da eigentlich nicht "verzichten" auf Arbeitsvermittlung. Das ist ja der offizielle, eigentliche (real oft unrealistische) "Kern" des Ganzen und geht damit fast schon in Richtung einer Totalverweigerung nach Boes.
      Ich verstehe da die Gesamtsituation nicht, sorry.
      MfG
      BTB

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  14. Guten Tag Piedro,
    den Vorgang (bei Einzelfällen) kenne ich von früher auch.
    Meine Ansicht ist (solange wir noch kein BGE haben), dass dies auch absolute Einzelfälle bleiben sollten.
    Um objektiv zu sein, muß ich allerdings einiges einwenden. Wieso zusätzliche Fahrtkosten? Wenn der Hausarzt nicht in der Nähe wohnt (ist hier in der Stadt eher normal) - dann fahre ich doch ohnehin hin, um die AU zu holen ...?
    "Nach Belieben" - tja. Immerhin legt man das Urteil zugrunde.
    Dass man da damit dann aus einem Wassertropfen die Niagara - Fälle "bastelt" - ist eine andere Sache.
    Monströs. Wie so vieles, leider.
    Auch hier wäre ich für einen Link dankbar. Du hast ihn evtl. griffbereit, ich müßte erst recherchieren.
    (Also wg. der Ärztekammer.)
    MfG
    BTB

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  15. Ich such mal rum wegen der Links... UN und Ärztekammer...

    Das Urteil... ist explizit ein Einzelfallurteil und auch entsprechend formuliert, die Begründung war, daß allen (!) Meldeterminen dauerhaft mit AU begegnet wurden. Keine Rechtfertigung dafür, von allen Leistungsbeziehern nach Belieben eine Bescheinigung zu verlangen, die das SGB nicht vorsieht, um einen wichtigen, im SGB festgeschriebenen Grund auszuhebeln.

    Außerdem gibt es neues vom Anwalt Jens Kadner, dessen Mandant zwangspsychiatriert werden soll. Ein Interview in der Neuen Welt:

    http://www.jungewelt.de/2013/08-26/050.php

    Das Link, das ich meinen Beiträgen beifüge, ist der Zugang zu einem Hilfeforum, das bestimmt vielen Ratsuchenden eine Hilfe sein kann.

    Wenn es nicht erwünscht ist, die Plattform zu verlinken, einfach wieder löschen, ich setzt das jetzt mal hier hin:

    http://www.elo-forum.info/index.html

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  16. http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/50sw/10service/15rundschreiben/87.pdf

    Punkt 2.03

    In der Vergangenheit hatten sich Beschwerden von Ärzten gehäuft, die
    darauf hingewiesen hatten, dass die Agenturen für Arbeit bei Arbeitslosen,
    die im Rahmen von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
    im Recht der Arbeitsförderung an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
    teilnehmen müssen, sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen
    vom behandelnden Arzt forderten, wenn der Arbeitslose
    krankheitsbedingt an einer solchen Fortbildungsmaßnahme nicht teilnehmen
    kann.
    Mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sowie der Regionaldirektion
    Baden-Württemberg konnte geklärt werden, dass eine über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinausgehende Bettlägerigkeitsbescheinigung 21
    gesetzlich nicht vorgesehen ist und für die Belange der Grundsicherung
    für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Arbeitsförderung nach SGB
    III auch nicht erforderlich ist. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
    geht davon aus, dass sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen zukünftig
    von den Agenturen für Arbeit nicht mehr verlangt werden.

    Gefunden bei: elo-forum.info

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    1. ...vielen Dank!
      Habe es in den Haupttext eingefügt.
      Über "Diverses".
      MfG
      BTB

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  17. Guten Tag Piedro,
    Dank für die Mühe / Dank für die weitere Mühe im Voraus.
    Ich würde als Kompromiß sagen, ich lasse das mal so als und im Beitrag stehen, ok?
    Man kann es ja raus kopieren und oben einfügen, dann "funzt" es ja!
    Ja, die elo -Leute haben mich auch entdeckt und ich schreibe auch ein wenig dort.
    Ein Teil heißt mich willkommen, ein Teil prügelt heftig auf mich ein.
    War wohl zu erwarten.
    Na ja. Wenn es der Sache dient ...
    MfG
    BTB

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  18. Hi Tomm. Ich muß dir widersprechen, du bist vermutlich in einem Forum mit der Endung .org gelandet. BITTE NICHT VERWECHSELN! Es ist bestimmt besser, wenn ich dazu nicht all zu viel sage, nur ein paar Sätze.

    Geh da mal ohne Werbeblocker rein, da fallen dir die Augen aus. Werbung für Barkredite ohne Schufa und anderes, was nicht besser ist als das.

    Dann schau dir mal das Impressum an und versuche irgendwas rauszufinden, du wirst nur in Erfahrung bringen, wer der "Sprecher" des Betreibervereins ist.

    Erfahrene User werden dir bestätigen, daß dort Mitglieder nach Belieben mundtot gemacht werden, wenn ihre Beiträge mit den Intentionen der Betreiber nicht konform gehen, in dem sie von jetzt auf gleich für alle anderen unsichtbar gemacht werden.

    Es gibt Hinweise darauf, daß sogar PN der Mitglieder von der "Redaktion" mitgelesen werden.

    Ein Whistleblower hat eine "Redaktionssitzung" bekannt gemacht, als sich diese erlauchte Runde mit einer "Konkurrenz" konfrontiert sah...

    Einbrems. Nö, das meine ich nicht. Die Adresse ist elo-forum.INFO. Hier steht die Beratung im Vordergrund, keine, wie auch immer gearteten, übergeordneten Interessen. Und es wird nicht geduldet, daß Mitglieder beleidigt werden. Gut, so sachlich wie du sind da nicht alle, aber trotzdem: kein Vergleich.

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  19. Und nun zu der Äußerung der UN.

    Ich wurde bei deinem ehemaligen Kollegen Norbert Wiersbin fündig, ich nehme an, du kennst seinen Blogg.

    Im vierten Teil seiner Artikelreihe: Hartz IV verstößt gegen übergeordenetes Recht: http://norbertwiersbin.de/teil-4-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/.

    Da ist der Bericht des Economic and social council verlinkt:

    http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/KurzINFO_Juli_2011_Nr%207%20AUSZ%C3%9CGE.pdf


    Guckst du.

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    1. Piedro 27. August 2013 17:06 :
      Danke UN -Link ist eingebaut!
      Die Wiersbin - Seiten studiere ich noch - Dank für den Tipp.
      MfG
      BTB

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  20. Klar ist das ok. Beides. Je mehr Information, um so besser.

    Bei elo-forum.INFO (!!!) findet man sehr detaillierte Ratgeber zu verschiedenen Bereichen, die allen, nicht nur registrierten Mitgliedern, zur Verfügung stehen.

    Information ist alles, so lange der "Beratungspflicht" nur rudimentär nachgekommen wird (von vielen, nicht von allen) oder sie gleich durch Desinformation pervertiert wird.

    Es ist allerdings so, daß selbst eine eindeutige Rechtslage und die Kenntnis davon nicht zwangsläufig davor schützt, einen Anwalt oder ein Sozialgericht bemühen zu müssen. Aber Information erleichtert so manches.

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  21. Guten Tag Piedro,
    Du meinst also wohl
    http://www.elo-forum.info/index.html
    ...hm, ja.
    Ich bin da ein, zwei Mal kurz vorbei gesurft ...
    Mich irritiert etwas die "Schwarz - Rot - Gold" - Gestaltung und die ausdrückliche Betonung "BRD"!
    Ich sehe mich als Weltbürger und Internationalist - nationalen Anwandlungen bin ich abhold.
    - Aber vielleicht kannst Du aus Deiner Sicht ja etwas zu diesem Aspekt dort sagen?
    MfG
    BTB


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  22. Ist eigentlich kein Aspekt. Es geht halt um die bundesdeutsche Realität, wie sie nun mal ist. Die meisten, die dort anfragen, stehen schlicht einer rechtswidrigen Vorgehensweise gegenüber, die korrigiert gehört. Schließlich gibt es den Gesetzestext, schließlich gibt es maßgebliche Urteile. Aber ein begründeter Widerspruch ist ja noch keine Gewähr dafür, daß die "Fehler" behoben werden. Da muß viel zu oft erst ein Richter ran, und ob es bei einem bleibt ist auch nicht gesagt...

    Und ganz gleich, wie absurd, verdreht und ignorant das vom Richter korrigierte Vorgehen sein mag, ganz gleich, was so ein Verfahren kostet, völlig wurscht, ob und wie der Leistungsberechtigte bis zur Korrektur zurecht kommt - bei den Verursachern wird keiner zur Verantwortung gezogen. Sie machen weiter wie gehabt.

    Naja, das eben deutschlandweit... In der einen Optionskommune mehr, in der anderen weniger...

    Ausgeprägte, nationalistische "Aspekte" wirst du da nicht finden. Allerdings gut gepflegte Feindbilder... Manch einer braucht's halt... Aber die Betonung liegt auf Gemeinschaft. Man tut halt was man kann... Und einige können richtig was. Die wären gute Coaches für ein SB-Training in Sachen aktueller Rechtsprechung, Datenschutz und Kostenvermeidung.

    Neben der Beratung, die hier jeder bekommen kann, gibt es halt eine wachsende Datenbank: aktuelle Urteile, diverse Ratgeber, Publikationen... Dazu dieser Blog... Das steht alles jedem zur Verfügung, der auf die Seite geht. Zum schlau machen muß man sich nicht registrieren.

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  23. Guten Tag,
    gut,prima, vielen Dank für die klar stellenden Infos!
    MfG
    BTB

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  24. Erwerbslosenforen:
    Das Elo-Forum mit der Endung .org ist das größte und renommierteste.
    Ich habe viel Kritik an diesem Forum, mir ist es u.A. zu mainstreamig, und diese Orientierung wird auch mit Mitteln aufrecht erhalten, die mir absolut nicht passen, und drum bewege ich mich da nicht.

    Ich würde andererseits auch nicht auf die Idee kommen, zu sagen, ich schneid mir jetzt ne Scheibe von dem Image ab, indem ich sage, ich heiße jetzt elo-forum.info.
    Das würde ich vermutl. schon deswegn nicht nutzen.

    Vor sozialhilfe24.de wird quer durchs Internet gewarnt, hier bekommen Ratsuchende offenbar häufig auf uncharmante Weise die Empfehlung, sich nicht so anzustellen und gefälligst durch jeden Reifen zu springen, den der Sachbearbeiter ihnen hinhält.

    hartz.info halte ich für ein seriöses und widerständiges Forum, und auch chefduzen.de kann man gut nutzen, wenn man mit dem teils ruppigen Umgangston klarkommt. Agenehm bei chefduzen.de finde ich besonders, daß man einerseits unter sich ist, weil neoliberales oder echtes Geschwätz überhaupt nicht geduldet ist, andererseits nicht ausschließlich Erwerbslose sich austauschen, sondern auch ZeitarbeiterInnen und viele andere Berufe.
    Als (ehemaliger) Fallmanager würde man allerdings ganz schön auf dem heißen Stuhl sitzen.

    Dann gibt es noch das Tacheles-Forum. Dort geht es in altmodischer Baumstruktur vorwiegend um juristische Aspekte.

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  25. Guten Tag Jobcenter Aktivistin (8. September 2013 13:10).
    Dank für diese subjektive, aber informative Übersicht und Stellungnahme.
    Ich hatte in zwei oder drei Foren hinein geschaut, weil Google mir sagte, der Blog würde dort erwähnt.
    Ich spare neutrale und negative Anmerkungen aus und stelle fest, dass ich seit einiger Zeit im elo-forum.info "hängen geblieben" bin. Ob es da historisch "Info" oder"org" als erstes gegeben hat? Keine Ahnung.
    Auch dort wurde ich anfangs anhaltend beschimpft und teils auch bedroht - jedoch waren dies nur Einzelfälle und der Hauptakteur dehnte seine Fäkalsprache,u.ä. dann auch ausdrücklich auf die Admins, etc. aus. Er ist nun nicht mehr dort.
    Es gibt Informationsleisten, anregend - kritische Fragen, Verständnisfragen an mich, etc. Ich bin dort jetzt und bislang zufrieden.
    Von ruppigem Umgangston halte ich nichts. Es schadet dem Urheber, es schadet dem Beschimpften / Beleidigten und es schadet dem Gesamtansehen und damit der Sache.
    Wer (teils gut verständliche) emotionale Probleme hat, sollte sie IMHO anders abbauen / ausleben.
    MfG
    BTB

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  26. Ein sehr informativer Artikel zum Thema Sanktionen:

    Hier das Original des DGB: http://www.dgb.de/themen/++co++8a4a1f26-1a23-11e3-b941-00188b4dc422

    Hier mit Kommentaren von "links" versehen: http://scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=38845&tx_ttnews[backPid]=7&cHash=30a216027d

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  27. Post ursprünglich von Piedro. Die nachträglichen "XXXungen" erfolgten in Absprache!

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    "Piedro17. September 2013 18:26
    Sozialhilfe24.de ist eine Xxxxxxxxxx, wie es schlimmer kaum geht. Vor allem wenn man bedenkt, daß dort Sachbearbeiter von JC die ALG-Leistung als "Almosen" bezeichnen, dessen sich der Leistungsberechtigte würdig und dankbar erweisen soll... da graust es einem...

    elo-forum.info hat lediglich den - inzwischen gängigen Begriff- des ELO (Erwerbslosen) verwendet. Die Xxxxxxxx-Truppe meinte, darauf einen Rechtsanspruch als "Marke" zu haben. Mit dem "Image" dieser willkürlich agierenden Redaktionstruppe will man dort ebenso wenig zu tun haben wie mit der Pöbelei, der man dort ausgesetzt wird.

    Es ist richtig, daß .org das größte Forum seiner Art ist, es ist unstrittig, daß es auch verdienstvoll war und ist. Leider ist es ebenso unstrittig, daß dort finanzielle Interessen verfolgt werden (Werbeeinnahmen in unbekannter, aber bestimmt nicht unerheblicher Größenordnung), daß der Betreiberverein völlig untransparent ist (Satzung, Gelder, Zielsetzung), daß die politischen Ambitionen des Sprechers dieses Vereins (keinesfalls des Forums, wie oft behauptet wird) sich dahingehend auswirken, daß KEINERLEI Kritik in diese Richtung geduldet wird. Die Moderation des "Admin2" ist oft absurd und leider auch oft widerrechtlich, weil sie gegen das Willkürverbot im virtuellen Hausrecht auf eine Weise verstößt, die ekelhafter kaum sein könnte.
    Aber das nur so am Rande, die Vielfalt der einschlägigen Foren ist ein eigenes Thema."

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  28. ...ich nehme dies als einen subjektiven Erfahrungs- und Meinungsbericht.
    Falls sich Mitglieder anderer Foren hierzu äußern möchten, können sie das unter Vermeidung persönlicher Angriffe / Beleidigungen gern tun.
    MfG
    BTB

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  29. Hallo, diese subjektiven Erfahrungen lassen sich leicht objektivieren, aber das sollte hier nicht Thema sein, dazu ist deine Seite zu schade.


    Was anderes:

    http://scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=38927&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=6b861cb513

    Ein sehr brisanter Artikel über die Rechtsrealität an den Sozialgerichten. Es läßt sich leider nicht leugnen, daß die organiserte, bundesweite Rechtsbeugung der Sozialbehörden den Rechtsstaat aushebelt, ganz einfach über die Masse der provozierten Klagen.

    Macht euch selbst ein Bild davon, was in Deutschland vorgeht. Die Medien (TV, zeitungen) vermitteln derartiges leider nur sehr selten.

    Ein Beispiel:

    Zitat


    Zahlreiche Widersprüche beim Jobcenter Peine und selbst maximale sogenannte „Mit- wirkung“ zum Beweis seiner Mittellosigkeit interessieren nicht: seit 13 Monaten verweigert die Hartz IV-Behörde dem 55-Jährigen die Hartz IV-Leistung. Das bedeutet seit mehr als einem Jahr: keine Miete, keine Krankenversicherung und zum Leben nur spärliche Reste an Konserven, ein längst aufgebrauchtes Mini-Darlehen und Freunde, die aufpassen, dass er nicht verhungert.

    Der sogenannte „Kunde“ hatte gar keine andere Wahl, als das Sozialgericht Braunschweig anzurufen. Was er dort erlebte, sprengt jede Vorstellungskraft: mehrere Eilklagen werden abgewimmelt, auch kein rechtliches Gehör beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle und immer noch 5 nicht entschiedene Klagen. Nach neunmonatigem Gerichts-Marathon hat es dann das Jobcenter Peine geschafft, seine Unterstellung durchzusetzen, der Kläger wohne nicht in seiner Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Peine sondern angeblich unter dem Schreibtisch einer Bürogemeinschaft in Hildesheim. Gleich fünf mal: beschlossen und verkündet: „Das Sozialgericht Braunschweig erklärt sich für örtlich unzuständig. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Sozialgericht Hildesheim verwiesen.“

    In Hildesheim werden aus vormals fünf Braunschweiger Verfahren auf unerklärliche Weise drei Klagen und die auf zwei Richter verteilt. Vier Monate lang wird er zwar wiederholt vom Sozialgericht zu Stellungnahmen aufgefordert. Welche alten Klagen sich allerdings hinter den neuen Aktenzeichen verbergen, das erfährt der Kläger nicht. Deutlich zu erkennen ist aber, dass das Sozialgericht das Prinzip Akte-vom-Tisch verfolgt. Mit dem Inhalt der umfangreichen Akten scheint sich so recht niemand befassen zu wollen.

    Ein Verfahren liegt auf dem Tisch eines „Richters beim Sozialgericht“. Der versucht alleine der Frage auf den Grund zu gehen, ob der Kläger in seiner tatsächlichen Wohnung im Landkreis Peine wohnt oder unter einem Bürogemeinschafts-Schreibtisch in Hildesheim. Sollte er ersteres bejahen, bliebe dem Richter viel Arbeit mit der mittlerweile umfangreichen Akte erspart und er könnte sofort die Rückfahrkarte nach Braunschweig ausstellen.

    Weitere Verfahren liegen auf dem Tisch eines „Richters auf Probe“. Der versucht mutmaßlich, sich Zeit für die viel Arbeit verheißenden, dicken Verfahrensakten zu ersparen, indem er kurzerhand Rücknahme der Klagen vorschlägt - und das obwohl die Akten mittlerweile prall voll sind mit erdrückenden Beweisen gegen die falschen Behauptungen des Jobcenters:

    „Sollten Sie sich an (...) Angaben - aus welchen Gründen auch immer - gehindert sehen, dürfte die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben. Es wird dann vorgeschlagen, dass sie erklären, dass sie Ihre Klage zurücknehmen.“

    Anmerkung: An welche Adresse wurde das denn geschickt? An "unter dem Schreibtisch" oder an die tatsächliche Wohnung des Klägers?

    Auch die Informationen zur Zuständigkeit von "Richtern am Sozialgericht" (überlastete Berufsanfänger ohne Praxis im SGB mit Zeitverträgen) sind brisant...


    Diskussion dazu auch hier: http://www.elo-forum.info/board20-sonstiges/board37-aktuelles-zeitgeschehen/5114-wird-hartz-iv-opfer-vor-sozialgericht-ausgebremst/#post68953

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  30. Guten Tag Piedro,
    Dank für Dein Verständnis im ersten Punkt. Ich möchte mich hier bei solchen Fragen möglichst neutral halten.
    Und ich bin, ehrlich gesagt, auch für möglichst breite Bündnisse, für Solidarität, für kleinste gemeinsame Nenner ...
    Dank für die Schilderung des besonders gravierenden Einzelfalles. Ich kenne aus der Praxis Fälle, in denen sich dann jemand bereit erklärte, in der Stadt des "überwiegenden Aufenthaltes" eine Anmeldung zu ermöglichen. Evtl. könnte auch eine Erklärung an Eides Statt hinsichtlich des Lebensmittelpunktes helfen - dies ist ein gerichtliches Beweismittel!
    Die Links sind leicht herauskopierbar, denke ich, mit meinem Browser (Chrome) kann ich sie auch markieren und mit der rechten Maustaste dann auf die jeweilige Seite wechseln.
    MfG
    BTB

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  31. Da muß ich leider wiedersprechen, Tomm, es handelt sich keinesfalls um einen Einzelfall. Lies bitte den Artikel. Es handelt sich um die GANZ NORMALE REALITÄT IM RECHTSBEREICH DES SGB.

    Gerichtsfähige Beweismittel haben hier Seiten der Akte gefüllt, was soll das bringen, wenn die nicht zum Tragen kommen, weil sie gar nicht erst gewürdigt werden, sondern ein überarbeiteter Jungrichter nur daran interessiert ist, seine Fallmenge so weit in den Griff zu kriegen, daß er nicht völlig untergeht?

    Warum hat der Leistungsberechtigte zu beweisen, daß er in seiner Wohnung auch lebt? Der Gegenbeweis muß erbracht werden, um die Leistung zu versagen. Eigentlich.

    Jaja, eigentlich... ist die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialstaat, ein Rechtsstaat... eigentlich ist alles supi, gelle? Abgesehen von den "Einzelfällen"...

    Du kennst die Plattform, von der diese Informationen stammen, du kennst den Namen der Sprecherin... ich bin sicher, sie ist kommunikationsbereit.

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  32. Guten Tag Piedro,
    und nun tut es mir leid, dass ich widersprechen muß.
    Ich habe selbst ähnliche Fälle nicht erlebt. Ich habe im Internet über ähnliche Fälle bislang nicht gelesen. Und ich bin mit sicher ich HÄTTE davon gelesen, wenn es solch gravierende Vorfälle schon öfters gegeben hätte.
    Es gibt keine wirklichen Belege, keine Aktenzeichen / Urteilslinks, o.ä. zu diesem Fall. Jedenfalls habe ich bislang noch keine gesehen.
    Es ist dann immer mal die Rede von Beweisen, die der Betroffene vorgelegt habe - was und welche erfährt man aber nicht.
    Auf meine beiden inhaltlichen Tipps gehst Du nicht ein.
    Damit ich jetzt nicht in die falsche Ecke gedrängt werde.Ich habe selbst nicht mehr viel (2007 alles verschenkt).
    Ich bin aber per sofort mit 25,- Euro für Lebensmittel für den Herrn dabei. Und weitere 25,- für einen Pool, in dem wir Geld sammeln können, für einen gescheiten Anwalt.
    Ein solches "Bohei" rein wegen der örtlichen Zuständigkeit habe ich, wie gesagt, noch nicht erlebt und gehe daher davon aus, dass also entweder wichtige Details nicht enthalten sind, und / oder dass hier lange Zeit keine Beratungsstelle, kein Anwalt und nichts, bzw. niemand dergleichen mitgewirkt hat.
    Natürlich ist es traurig, dass so etwas nötig ist, unbenommen.
    Normale Realität (im Sinne von sehr häufig vorkommend) sind Fälle dieser Art und Ausprägung jedenfalls nicht.
    MfG
    BTB

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  33. Hi Tomm, du hättest nur den Links in diesem Artikel folgen müssen, um entsprechendes in anderen Fällen zu lesen.

    Es ist richtig, daß zu den Fällen keine Aktenzeichen bekannt gegeben wurden, aber die hätten auch nichts gebracht, wenn es noch nicht zu einem Urteil kam.

    Die Hartz-4-Plattform zeichnet sich allgemein durch gute Recherche aus, aber natürlich sind Zweifel daran berechtigt.

    Hier http://www.hartz4-plattform.de/pdf/mollath-rechtsstaat-hartziv-06-09-2013.pdf wuden ähnlich Fälle zusammen gefasst. Sehr ans Herz gelegt.

    Das Deppenspiel mit der örtlichen Zuständigkeit ist natürlich eher selten, das mag daran liegen, daß anonyme Behauptungen, die vom JC und dem SG ungeprüft übernommen werden, nicht sooo häufig vorkommen.

    In dem Artikel geht es auch nicht nur um den "Einzelfall", sondern um die gängige Praxis an den SG, Berufsanfänger mit Zeitverträgen und ohne Erfahrung/Praxis in diesem Rechtsbereich mit Fallzahlen und unrealistischen Vorgaben (Zeit pro Klage) zu überlasten, und das damit verbundene Ausschalten der "Waffengleichheit" vor Gericht. Dazu finden sich in den Links mehr als ein "Einzelfall".

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  34. Guten Tag.
    Wie schon im anderen Forum gesagt.
    Ich sehe nicht wirklich einen Dissens.
    Insgesamt gibt es zweifellos eine sehr große Menge an schlimmen, unlogischen und falschen Entscheidungen!
    MfG
    BTB
    P.S.: Ich folge Links durchaus.

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  35. REPOST DA ZUVOR VERSEHENTLICH GELÖSCHT:
    ....................................................................................
    "Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "KRITIK: Beispiele" hinterlassen:

    Hallo, ich kenne auch jemanden,der völlig unbedarft und etwas naiv in Psychofalle gelaufen ist. Die Frage ist, warum wollen Mitarbeiter eines JC einen Kunden für psychisch krank erklären lassen? Haben die sonst keine Mittel mehr diese Person aus dem Leistungsbezug rauszubringen oder wollen die Leute der Psychiatrie zuführen weil die Kliniken nicht voll belegt sind, oder Versuche zu machen, wie man Menschen bricht? Mein Bekannter ist heil aus der Sache rausgekommen. Er hat aber nunmehr kein Interesse mehr sich weiterzubilden oder sich in diese Gesellschaft einzubringen. Was da passiert ist für einen Normalbürger ersteinmal viel zu kompliziert und erschreckend. Deshalb bedarf es der Verbreitung und Aufklärung.


    Von Anonym am 22. Oktober 2013 12:50 unter tombbloggt eingestellt.

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  36. Guten Tag " Anonym am 22. Oktober 2013 12:50",
    und zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung für die späte Bearbeitung. In den letzten Tagen hatte ich neben den normalen Alltagsanforderungen ein mehrtägiges Kulturevent mit zu organisieren. Doch nun will ich versuchen, alles möglichst zügig auf zu arbeiten. Zum Inhalt:

    Da ich bei dem konkreten Falle nicht dabei war, kann ich fundiertes dazu schlecht sagen.
    Meine Praxiserfahrung ist, dass die Medizinischen Dienste eher überlastet sind und man für "Versuche" nun weiß Gott keine Zeit hat.
    Das Argument mit dem Leistungsausschluß ist da schon eher realistisch. "Dank" des föderalistischen Systems auch in Finanzhinsicht, ist es natürlich für das jobcenter ein finanzieller und statistischer Gewinn, wenn jemand in die "Grundsicherung für Nichterwerbsfähige" übergeleitet werden kann.
    Untersuchungen / Eigungsdiagnostiken werden oft auch veranlaßt, um zu schauen, ob jemand eine längere, größere (und damit of sehr teure) Fortbildung überhaupt durchhalten kann und ob hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht ...
    Das Ganze bleibt dennoch subjektiv - und, so meine Erfahrung, die sehr große Bedeutung der Eigenmotivation des Kunden für den Erfolg wird vielfach unterschätzt! Auch eine "Risikobereitschaft" ( = Chance geben) ist leider oft viel zu gering ausgeprägt.
    MfG
    Burkhard Tomm-Bub, M.A.
    - Ex Fallmanager -

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  37. Hallo,

    Der Medizinische Dienst ist in Ordnung, da gibt es keine Probleme. Der Vermittler ist der Grund des Ärgers. Eine Fortbildung, auf Kosten des JC, war in diesem Fall gar nicht das Thema. Dem Vermittler ging es in den meisten Fällen darum, die "Kunden" in 1 Euro Jobs oder Maßnahmen wie Tertia zu stecken. Oder er versucht die Leute für krank zu erklären zu lassen um diese dann in Sozialhilfe oder Rente oder so abzuschieben. Das nennt der Vermittler und seine Vorgesetzten dann, "der oder die steht auf der Abschußliste". Der Vermittler holt sich immer Rückendeckung bei seinen Vorgesetzten die ihn dann ermuntern so weiter fortzufahren, also den Kunden fertigzumachen. Herr Tomm-Bub, eigentlich müßten Sie wissen, wie in den JC mit den Kunden umgegangen wird. Bitte schreiben Sie doch einfach mal die Wahrheit. Sie schreiben doch selbst, daß man das in Deutschland angstfrei machen kann. Bitte klar und deutlich.

    MfG

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  38. Guten Tag Herr "Anonym 29. Oktober 2013 17:07",
    zunächst mal vorweg. Es gibt einige wenige Punkte, die kann ich so gar nicht leiden. Und da werde ich eventuell dann auch unangenehm.
    Zum Beispiel wenn man mich der Lüge bezichtigt. Wenn das jemand aus dem Deckmantel der Anonymität heraus tut, macht das die Sache erst recht nicht besser.
    Also unterlassen Sie das bitte gefälligst.
    Sie schreiben:
    " Bitte schreiben Sie doch einfach mal die Wahrheit. Sie schreiben doch selbst, daß man das in Deutschland angstfrei machen kann."
    Wo haben Sie dieses Zitat von mir (?) gefunden? Quelle bitte?
    Ich habe in der Tat Hetztiraden, Vergleiche mit Sklaventum und Nazimethoden als taktisch ungeschickt und überzogen bezeichnet. Und als Beleg angeführt, dass man für Kritik am Hartz IV - Regime eben nicht unauffällig in Zuchthäusern verschwindet, oder hingerichtet wird. Das war alles.
    Angst aber - kann man je nach Naturell haben - oder zumindest um mögliche Konsequenzen wissen. Siehe die beruflichen Nachteile bei Inge Hannemann, etc.
    Würde ich maßlos übertriebene Formulierungen benutzen oder gar die Unwahrheit öffentlich behaupten, käme dieses und jenes auch auf mich zu, obwohl ich bereits rausgedrängt WURDE. Das wäre nicht das Schlimmste. Viel schlimmer wäre, dass ich der Sache einen schlechten Dienst erwiese. Ich setze auf Solidarität und möglichst breite Bündnisse gegen Hartz IV. Das ist der Punkt.
    Tja und dann schreiben Sie:
    "Herr Tomm-Bub, eigentlich müßten Sie wissen, wie in den JC mit den Kunden umgegangen wird."
    Das mag ich auch so gern, wenn andere mir sagen, "was ich wissen müßte" ...
    Ich war in EINEM jobcenter. Ich habe die Kund_innen anständig behandelt, so wie es sich gehört. Meine näheren Kollegen kamen ebenfalls beruflich aus der "Sozialen Ecke". jobcenter gibt es aber hunderte. Doch das alles nur nebenbei.
    An den wenigen Punkten, an denen Sie sachlich bleiben, haben Sie nämlich völlig recht.
    Da heißt es:
    "Dem Vermittler ging es in den meisten Fällen darum, die "Kunden" in 1 Euro Jobs oder Maßnahmen wie Tertia zu stecken. Oder er versucht die Leute für krank zu erklären zu lassen um diese dann in Sozialhilfe oder Rente oder so abzuschieben."
    Genauso sieht es meiner Kenntnis nach vielerorts aus - und die Tendenz ist steigend.
    Das hat mit den ursprünglichen Zielen nichts mehr zu tun. Es bedient Abteilungsrankings und jobcenter - Rankings und sonst nix. Doch: die Prämien- und Karriereziele des mittleren und oberen Managements.
    Eurojobs sind nur zur Förderung gedacht und sollten stets in einvernehmlicher Absprache mit den Kund_innen veranlasst werden, für Schulungsmaßnahmen gilt desgleichen! Die Überleitung von Kund_innen in andere Sozialsysteme kann durchaus Sinn machen - wenn nämlich zu befürchten ist, dass sie durch die Anforderungen des ALG II - Systems überfordert sind. Allerdings nur dann.
    Was Sie da aufzählen, das sind exakt die monströsen Fehlentwicklungen, die auch ich kritisiere - und das wissen Sie auch.
    Bestätigen Sie diese Dinge, bringen Sie handfeste Beispiele, nennen Sie Fakten.
    Das wären alles hilfreiche Dinge.
    Aber lassen Sie doch die Sticheleien und persönlichen Angriffe weg. Die nutzen niemandem.
    Gruß
    Burkhard Tomm-Bub

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  39. Guten Tag,

    habe die Dinge doch bestätigt indem ich es hier geschrieben habe.

    Was ist denn mit "mit den Anforderungen des ALG2 -Systems überfordert" gemeint?

    Beispiel: Vermittler scheiter daran mich in eine Maßnahme (langweilige, sinnlose,absurde) zu stecken. Fliege immer wieder raus, weil ich meine Meinung deutlich äußere oder gehe zum Arzt und hole mir eine Krankmeldung weil ich mich in der Maßnahme mit Grippe angesteckt habe. Außerdem sage ich dem Vermittler meine Meinung und was ich von ihm halte genauso wie er es tut.

    Wäre ich dann ALG2 unfähig?

    MfG

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  40. Guten Tag " Anonym 31. Oktober 2013 20:07",
    nun ja. Wenn Sie gern auf konfrontative Weise vorgehen. Kann Ihnen das niemand verwehren. Sie wissen aber vorab, dass wir leider noch kein BGE haben und welche Folgen daher auf Sie zukommen.
    Wie klug es dann ist, diese Strategie zu fahren - müssen Sie für sich entscheiden.
    Es gäbe andere Wege, die zugegeben länger und beschwerlicher sein können.
    In der Tat gibt es etliche Menschen, die zwar auf den ersten Blick, also körperlich, in der Lage sind "drei Stunden leichte Arbeit" täglich zu verrichten.
    Der Mensch besteht aber aus Körper, Seele (Psyche) und Geist.
    Es gibt geistig beeinträchtigte Menschen, mit sehr geringer Bildung, für die selbst einfache Grünflächenarbeiten, bzw. diese Aufgabenstellung zu verstehen und richtig auszuführen, eine Herausforderung ist. Wesentlich häufiger sind Einschränkungen, die psychischer / sozialer Natur sind.
    Wer generell nicht teamfähig ist, hat in etlichen Bereichen ein Problem. Wer grundsätzlich gereizt und unfreundlich auftritt, kann ggf. auch eines bekommen.
    Das Konzentrationsvermögen kann sehr gering sein - was oft mißverstanden wird als Unlust oder passiver Widerstand. So gibt es noch einige Beispiele.
    Wenn diese Probleme stark und häufig auftreten, kann ich versuchen, dennoch hilfreiche Schritte gemeinsam zu erarbeiten. Mißlingt dies aber - kann es besser sein, denjenigen "aus der Schußlinie zu nehmen", z.B. per Überleitung in die Grundsicherung für Nichterwerbsfähige. Und dies natürlich wenn irgend möglich im Einverständnis und in gemeinsamer Absprache.
    MfG
    Burkhard Tomm-Bub

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  41. Guten Tag,

    Das Problem ist, daß eine Allergie gegen Schwachsinn und Blödsinn enstanden ist. Verursacher ist das JC.

    Symptome: Unmut, Müdigkeit, Grippe, Fieber, Bauchweh, Ausschlag sobald ein Vermittler vom JC oder ein Diplompädagoge in der Nähe ist. Sozialarbeiter verursachen nur Haarausfall und Schreikrämpfe.

    Therapie: Absolute Kontaktvermeidung zu oben genannten Personengruppe, ärztlich empfohlen. Nur noch Umgang mit geistig intakten Personen. (Vom Arzt empfohlen). Grundsicherung auch nicht empfohlen, weil Anwesenheit oben aufgeführter Personengruppen möglich.

    Vorschlag vom Arzt: Geld ohne Gegenleistung. Und zwar 2000,-- Euro monatlich.

    MfG

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  42. Guten Tag, Herr "Anonym 7. November 2013 16:02"
    ... ich lasse das jetzt hier einmalig noch so stehen.
    Das "witzige" Elaborat sagt mehr über SIE, als über die global verunglimpften Berufsgruppen, zu denen ja auch ich zähle.
    Da Sie ja aber aus der Anonymität heraus agieren, hat jedoch auch dies keinerlei weiteren Nährwert.
    Künftig rechnen Sie bitte mit "Zensur" (die eigentlich keine ist, das Sie Ihre Anwürfe ja andernorts hinreichen ergießen können).
    Ich werde dann nur noch in indirekter, kurzer und abstrakter Form informieren, was ich wann nicht von Ihnen veröffentlicht habe.
    Gruß
    Burkhard Tomm-Bub,
    Ludwigshafen/Rh.

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